Unsere Besonderheit

Der Stifter hat die Möglichkeit, einen speziellen Zweck zu bestimmen. Dazu fließt das Geld innerhalb der Stiftung in einen Fonds, der auch nach dem Stifter benannt werden kann. So gibt es beispielsweise die Liselotte-Cornelius-Zustiftung. Hier hat die Stifterin als festgelegten Zweck Musiktherapie verfügt und die Zinsen auf das Zustiftungs-Kapital fließen entsprechend ihres Wunsches jährlich in passende Projekte.
Ab einer Zustiftung in Höhe von 5.000 Euro ist man zudem Mitglied im Beirat der Gemeinschaftsstiftung.